Vertrag oder Liebe?
Wer sich liebt, braucht keine Paragraphen? Leider nur ein Wunsch. Es gibt viele Lebensmodelle. Aber funktionieren sie auch unter allen Umständen? Denn Probleme plant man nicht. Probleme tauchen plötzlich auf. Aus heiterem Himmel. Auch in den besten Familien.
Aber wer sagt denn, dass Sie warten müssen, bis es zu spät ist? Schließlich können Sie schon im Vorfeld einiges regeln. Lassen Sie sich von uns rechtzeitig beraten. Vielleicht ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht das Richtige für Sie, weil es ein Unternehmen oder Immobilien gibt, die im Fall der Trennung nicht zu einem finanziellen Ausgleich führen sollen. Ob es dann gleich Gütertrennung sein muss oder wir am besten den Güterstand modifizieren, entscheiden wir gemeinsam. Vielleicht sind Sie auch unsicher, was im Fall einer Trennung passieren würde. Wir erklären Ihnen den Versorgungsausgleich, der im Fall der Scheidung Rentenansprüche aus der Ehezeit ausgleicht, und das Thema Unterhalt.
In all diesen Bereichen sind individuelle Vereinbarungen möglich. Als Notariat schöpfen wir aus der Erfahrung vieler Leben und haben das notwendige Wissen für sinnvolle Regelungen. Obendrein beraten wir beide Vertragsteile ganz unabhängig. Wir ergreifen nicht Partei, sondern allenfalls Initiative. Dass der Notar an manches denkt, das Ihnen nicht im Traum einfallen würde, kann Ihnen nur helfen – vor allem, wenn es um Ihre ganz persönlichen Angelegenheiten geht.
Liebe ohne Trauschein.
Millionen Paare trauen sich nicht – noch nicht oder aus Überzeugung nicht. Wer ohne Trauschein zusammen lebt, verzichtet auf besondere Regeln des Gesetzes für Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Sie als Partner sind deshalb besonders gefragt. Sie müssen sich Gedanken machen über Ihre individuellen Spielregeln und Vereinbarungen als Paar. Besonders wichtig wird dies bei gemeinsamen Anschaffungen wie einer Immobilie. Aber auch für gemeinsame Mietverträge oder Darlehen. Die Unterschrift unter eine Bürgschaft kann ohne Beratung unerwartete Folgen haben.
Was vielen nicht bewusst ist: nicht eheliche Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht. Außerdem gibt es keinen automatischen Ausgleich, wenn ein Partner etwa wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder beruflich zurücksteckt oder im Betrieb des anderen mitarbeitet. Vorsorge ist deshalb hier besonders wichtig. Fragen Sie uns. Wir kennen uns aus mit sinnvollen und gerechten Vereinbarungen – auch ohne Trauschein.
Auch wer sich nicht mehr liebt, kann sich einig sein.
Oft scheitert der Traum vom lebenslangen Glück. Wenn nichts mehr geht, geht man auseinander. Und später dann womöglich vor Gericht. Wer seine Ehe scheiden oder seine eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben lassen will, muss das beim Familiengericht beantragen. Aber er kann es beiden Seiten leichter machen, wenn Einvernehmen über die Folgen herrscht. Auch wenn persönliche Enttäuschungen und Verletzungen eine sachliche und einvernehmliche Trennung erschweren – einen Versuch ist es wert. Ein gemeinsames Verhandlungsergebnis wird allemal besser angenommen als ein Urteil. Es ist Ausdruck gegenseitigen Respekts.
Wir als Notariat haben im Familienrecht besondere Erfahrung. Wir vermitteln unparteiisch und beraten über die konkrete Ausgestaltung einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Ob Güterrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat oder Erbrecht, alle Folgen einer Scheidung werden besprochen und möglichst gütlich geregelt. Versuchen Sie es.
Kinder, Kinder.
Wer Kinder hat, weiß, wovon wir sprechen: sie machen Mühe und sind unser größter Schatz. Aber auch hier gilt: Manchmal sollten Sie uns fragen. Wir kennen uns aus beim gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Paare und helfen bei Vereinbarungen zum Kindesunterhalt. Möchten Sie ein Kind adoptieren? Wir als Notariat klären Sie auf über die rechtlichen Folgen und nehmen den Adoptionsantrag auf.
Nicht ohne Vollmacht.
Bei alldem sollten Sie nicht vergessen: es ist ein Beweis von Liebe und Verantwortung, sich rechtzeitig über das Recht und die Spielregeln zu unterhalten. Dazu kann die erbrechtliche Absicherung Ihrer Lieben ebenso gehören wie eine Vorsorgevollmacht für den Notfall. Wir helfen Ihnen, an alles zu denken.
Gerne können Sie uns zur besseren Vorbereitung Ihr Anliegen über unser Online-Formular übermitteln:
Scheidungsvereinbarung Online-Formular
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Notarverein e. V.
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