Kein Unternehmen ohne gute Köpfe.
Wer heute im Geschäftsleben mithalten will, braucht nicht nur eine gute Idee und Kapital, sondern auch einen langen Atem und kluge Köpfe. Sonst ist er ganz schnell raus aus dem Geschäft. Vor der Gründung eines Unternehmens müssen Sie sich entscheiden: Welche Rechtsform ist die richtige für mich? Die Auswahl ist groß. Sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft. In Sachen Haftung, Flexibilität und Gründungsvoraussetzungen unterscheiden sie sich immens. Welche die richtige ist, sollten wir gemeinsam entscheiden und in die Entscheidung Ihren Steuerberater mit einbeziehen, damit auch steuerlich von Beginn an alles rund für Sie läuft.
Dann folgt der Gesellschaftsvertrag: Musterprotokoll, das klingt verlockend. Allerdings nur auf den ersten Blick. Ob mehrere sich im Unternehmen auf Dauer vertragen, wissen Sie nicht. Leicht kann ein Unternehmen ins Wanken geraten, wenn die Verträge nicht passen. An Streit, Scheidung oder Ausscheiden will anfangs keiner denken. Doch der kluge Kaufmann baut vor und ist auch selbst gut abgesichert. Durch einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Wir als Notariat beraten Sie und Ihre Mitstreiter neutral und effektiv, damit Ihr Unternehmen von Anfang an das richtige Gewand bekommt.
Kaufen für das Wachstum.
Wer nicht bei Null starten oder sein Unternehmen vergrößern will, schaut sich bei Anderen um und kauft Anteile oder Vermögensgegenstände. Wie ein anderes Unternehmen erworben wird, ob als share oder asset deal, hat häufig steuerliche Gründe. Wichtig für beide Vertragsteile ist der reibungslose Ablauf des Geschäfts. Erwerben Sie GmbH-Geschäftsanteile oder Immobilien, ist die Einschaltung des Notars ohnehin verpflichtend. Aber auch sonst stehen wir für die ausgewogene vertragliche Gestaltung gerade: Wann ist der Kaufpreis zu zahlen? Wann gehen die Anteile über? Welche Garantien muss der Verkäufer einhalten? Wann wird die Transaktion bekannt gegeben? Das sind nur einige Regelungen, die in Unternehmenskaufverträgen wichtig sind. Wir als Notariat beraten Sie dabei gerne und entwerfen einen Vertrag nach Ihrer beider Vorstellungen. Ganz unparteiisch. Außerdem sorgen wir dafür, dass Satzungsänderungen oder ein Wechsel in der Geschäftsführung im Handelsregister eingetragen werden. So haben Sie alles aus einer Hand. Es rechnet sich in jeder Hinsicht.
Fusionieren oder splitten? Hauptsache richtig.
Gemeinsam größer werden. Das geht. Und zwar durch eine Verschmelzung. Also indem aus zwei Unternehmen eines wird. Dabei hört ein Unternehmen auf zu existieren und überträgt sein Vermögen komplett auf die andere Firma. Aus den Gesellschaftern der beiden Unternehmen wiederum wird eine große Familie. Umgekehrt geht das natürlich ebenfalls: dann wird aus eins einfach zwei. Bei solch einer Spaltung verselbstständigt sich ein Unternehmensteil als eigene Firma, zum Beispiel damit es das Management am Markt leichter hat. Die wichtigsten Eckdaten regelt jeweils der Verschmelzungs- oder Spaltungsvertrag. Dieser muss notariell beurkundet werden.
Es gibt auch Fälle, da passt die bisherige Rechtsform einfach nicht mehr, weil es der Markt verlangt oder aber die Steuer. Dann ist für das Unternehmen ein Formwechsel angesagt. Dieser läuft übrigens ähnlich wie die Verschmelzung und Spaltung. Ob Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel – alles muss beim Handelsregister angemeldet und eingetragen werden. Darum kümmern wir uns für Sie.
Eine Nachfolge hat viele Aspekte.
Die Struktur muss stimmen. Die Struktur Ihres Unternehmens, versteht sich. Immerhin geht es nicht nur darum, den Betrieb zu erhalten, sondern auch um Ihre Versorgung oder die Ihrer Familie. Deshalb müssen Sie rechtzeitig ein paar Entscheidungen treffen. Sowohl unter menschlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten als auch unter rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten. Vielleicht haben Sie den Nachfolger in der Familie oder aber Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen. Je nachdem, sind andere Weichenstellungen nötig. Wir helfen Ihnen mit unserer gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Kompetenz auch über diese Klippen. Als Notariat koordinieren wir die Interessen aller Vertragsteile mit den Vorschlägen weiterer Ratgeber, etwa Ihres Steuerberaters.
Und sonst?
Auch sonst wird sich in Ihrem Unternehmen immer wieder etwas verändern. Vielleicht ein neuer Geschäftszweig, eine neue Zweigniederlassung, neues Kapital oder die Abberufung eines Prokuristen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen bei allen nötigen Eintragungen im Handelsregister.
Und vergessen Sie nicht, dass ein erfolgreicher Unternehmer auch sonst vorausschauen sollte. Unternehmensführung ist Verantwortung für sich und andere. Ob Erb- oder Pflichtteilsrecht, das mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmte Testament, ein passender Ehevertrag oder eine Vorsorgevollmacht für Ihre Angehörigen – all diese Fragenkreise sollten individuell beantwortet sein. Gerne beraten wir Sie auch hier umfassend und kompetent.
Gerne können Sie uns zur besseren Vorbereitung Ihr Anliegen über unser Online-Formular übermitteln:
Unternehmensgründung Online-Formular
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Notarverein e. V.
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