„Das Gesetz wird’s schon regeln.“ – Dachten Sie.
Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus oder mein Geld? Oft gestellte Fragen, häufig verdrängt. Es ist keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Natürlich stellt das Gesetz Regeln zur Verfügung, wenn der Erblasser es nicht getan hat. Das gesetzliche Erbrecht ist aber nicht ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen führen. Wussten Sie zum Beispiel, dass ein Ehegatte in den seltensten Fällen alleine erbt und er unter Umständen nach dem Tod des geliebten Partners nicht mehr alleine über das gemeinsame Vermögen verfügen kann? Sondern dass Kinder, auch nicht eheliche oder Kinder aus früheren Partnerschaften, oder sogar das Familiengericht mit entscheiden? Außerdem kann es schwierig werden, wenn mehrere Personen erben und sie sich über die Verteilung des Nachlasses dann nicht einig werden. Für Lebensversicherungen, Vermögen in Gesellschaften und im Ausland gelten ebenfalls besondere Spielregeln.
Besser also, Sie schützen sich und Ihre Erben vor solchen Überraschungen. Wir als Notariat beraten Sie hierzu gerne – und zwar in allen Einzelheiten.
Testament beim Notar. Alles klar.
Ein Testament vom Notar sorgt für klare Verhältnisse, zumal es für die Hinterbliebenen schlimm ist, wenn zum traurigen Anlass auch noch Meinungsverschiedenheiten hinzukommen. Das muss nicht sein. Ihre Lieblingsnichte soll Ihre Lieblingsuhr bekommen? Ihr Halbbruder die Ferienwohnung? Und eine Freundin das kostbare Service? Das müssen Sie schon genau regeln. Am besten zusammen mit uns: Ob Sie nur einen Erben einsetzen wollen oder mehrere, ob Sie jemandem nur einen einzigen Gegenstand als Vermächtnis zukommen lassen oder ob Sie Ihr Vermögen einer Person nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zukommen lassen wollen, also einen Vor- und Nacherben bestimmen. Sie könnten auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der Ihren Nachlass abwickelt und verwaltet. Wir wissen, wie es geht. Sollen mehrere Personen gemeinschaftlich erben, kann nur ein klug abgefasstes Testament einen Streit unter den Erben vermeiden. Schließlich wollen auch die Regelungen in Lebensversicherungs- und Gesellschaftsverträgen berücksichtigt sein. Selbstverständlich können Sie Ihr eigenes Testament auch jederzeit aufheben oder ändern. Wir helfen Ihnen dabei, ein bereits vorhandenes Testament daraufhin zu überprüfen, ob es noch auf dem neuesten Stand ist. Am besten regelmäßig.
Vielleicht ist für Sie auch ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag das Richtige. Wie das notarielle Einzeltestament sorgen sie für Klarheit und sparen den Erben später in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein.
Pflichtteil und Erbschaftsteuer: Wichtige Faktoren bei der Nachfolgeplanung.
Was Sie auch regeln: der Pflichtteil muss bedacht sein. Liegt kein notarieller Pflichtteilsverzicht vor, muss Ihr Erbe womöglich Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder Ihre Eltern ausbezahlen, wenn Sie sterben. Auch vorherige Schenkungen können da eine Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wem ein Pflichtteil zusteht und welche Vereinbarungen im Vorfeld möglich sind.
Die Erbschaftsteuer müssen Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wird der Freibetrag überschritten, fällt Steuer an. Vereinfacht ist der Freibetrag um so höher, je enger der Verwandtschaftsgrad ist. So haben Ehegatten derzeit 500.000 €, jedes Kind 400.000 € frei. Schenkungen und Erbschaften stehen dabei grundsätzlich gleich. Deshalb denken viele Erblasser mit großen Vermögen bereits über Schenkungen zu Lebzeiten nach. So können Sie den Freibetrag unter Umständen mehrfach alle zehn Jahre ausnutzen.
Schenkungen zu Lebzeiten.
Besonders häufig werden hier Immobilien oder Betriebe vorweg an eigene Kinder übertragen. Deshalb sprechen wir Notare auch von einer vorweggenommenen Erbfolge. Sie muss gut bedacht werden, denn das verschenkte Vermögen kann nicht einfach zurückgeholt werden. Gegen einiges können wir Sie aber absichern: Wenn der Übernehmer versucht, die Immobilie zu verkaufen, können Sie sie wieder zurückfordern – wenn Sie dies wollen. Sie können sich Rechte vorbehalten, etwa ein Wohnrecht, um die Immobilie weiter selbst zu bewohnen. Auch Geldzahlungen oder sonstige Gegenleistungen können Sie sich ausbedingen. Natürlich müssen die Geschwister des Übernehmers bedacht werden. Etwa, ob Sie Ausgleichzahlungen erhalten oder auf spätere Pflichtteile verzichten. Nicht zuletzt sind steuerliche und sozialrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Sie sehen: Ganz schön kompliziert, woran man denken muss. Wir sind für Sie da und beraten Sie eingehend und umfassend.
Gerne können Sie uns zur besseren Vorbereitung Ihr Anliegen über unser Online-Formular übermitteln:
Erbausschlagung Online-Formular
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Notarvereins e. V.
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