Für jeden Zweck den passenden Verein.
Es gibt große Vereine und kleine Vereine. Es gibt Sportvereine, Karnevalsvereine, Fördervereine, Kulturvereine und viele andere Vereine. Kaum einer, der nicht Mitglied in einem Verein ist. Das Recht, Vereine zu gründen, steht sogar unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Wer einen Verein gründen möchte, braucht mindestens sieben künftige Mitglieder und eine Vereinssatzung. Soll der Verein als gemeinnützig anerkannt werden, sollte das zuständige Finanzamt den Entwurf der Vereinssatzung auf jeden Fall vorab geprüft haben. In der Gründungsversammlung muss Einigkeit herrschen, wer den Vorstand übernimmt. Wichtig ist ein förmliches Protokoll über die Gründungsversammlung, das die für den Verein und die Eintragung wichtigen Punkte enthält. Gerne erhalten Sie bei uns Informationen, damit Ihre Vereinsgründung von Anfang an unter einem guten Stern steht.
Rechtsfähig wird Ihr Verein erst durch die Eintragung im Vereinsregister. Nach der Gründung sollten Sie so rasch wie möglich bei uns den Eintragungsantrag unterzeichnen. Bis zur Eintragung müssen die Mitglieder und alle, die für den Verein handeln, damit rechnen, dass sie persönlich für die Verpflichtungen des Vereins einstehen müssen. Erst mit der Eintragung gehen die Rechte und Pflichten, auch die Haftung, endgültig auf den Verein über.
Und dann?
Mit dem neu gegründeten Verein wünschen wir Ihnen alles Gute und stets engagierte Mitstreiter. Beschließt die Mitgliederversammlung Satzungsänderungen oder wählt neue Vorstandsmitglieder, müssen diese Veränderungen im Vereinsregister eingetragen werden. Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung im Vereinsregister wirksam. Und wenn die Mitglieder eines Tages des Vereins überdrüssig sind und seine Auflösung beschließen? Auch dann muss ein Eintrag im Vereinsregister erfolgen.
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