Beizeiten vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht.
Es kann jeden treffen, in jedem Alter, jederzeit. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit – und Sie können unter Umständen nicht mehr für sich selbst entscheiden.
Viele denken, der Ehegatte oder der nächste Angehörige hätte dann automatisch die Befugnis, sich zu kümmern. Das stimmt aber nicht. Wer seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, dem bestellt das Gericht einen Betreuer. Viele möchten das nicht. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass kein Betreuer bestellt wird, wenn es einen Bevollmächtigten gibt, der Ihre Angelegenheiten ebenso gut erledigen kann. Dafür müssen Sie aber aktiv werden. Verlassen Sie sich nicht auf zweifelhafte Vordrucke, sondern lassen Sie sich von uns als Ihr Notariat beraten, wie sie am besten eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht errichten, wen Sie in welchem Umfang bevollmächtigen oder ob eine Betreuungsverfügung das Richtige für Sie ist.
Vorsorgen – aber richtig.
Eine umfassende Vorsorgevollmacht umfasst vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten. Einige Dinge müssen extra aufgezählt werden, wenn sich der Bevollmächtigte im Notfall auch darum kümmern soll. Zugegeben, Vollmachten aller Art haben weitreichende Folgen. Das Wichtigste ist deshalb, dass Sie eine Vollmacht immer nur einer absoluten Vertrauensperson erteilen sollten. Wir erklären Ihnen, was die Begriffe in der Vollmacht meinen – etwa den Unterschied zwischen Innen- und Außenverhältnis.
Sie entscheiden, wie weit die Befugnisse des Bevollmächtigten gehen. Soll er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein, also Geschäfte mit sich selbst vornehmen dürfen? Sind Schenkungen erlaubt oder grundsätzlich verboten? Und wie steht es mit den Befugnissen mehrerer Bevollmächtigter untereinander? Gilt die Vollmacht über Ihren Tod hinaus, lässt sich vieles Notwendige schnell abwickeln. Wir geben Ihnen bei all diesen Entscheidungen Hilfestellung.
Die Patientenverfügung – Ihr Wille zählt!
Wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung geht, oder – noch spezieller – um lebensverlängernde Maßnahmen, können Sie eine sogenannte Patientenverfügung verfassen. Denn wenn man Sie schon nicht mehr fragen kann, sollten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig geäußert haben. Die Patientenverfügung ist Ihre persönliche Handlungsanweisung an Ärzte. Sie legen fest, welche Maßnahmen am Lebensende noch durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Unsere notarielle Beratung soll sicherstellen, dass Sie keine voreiligen Entscheidungen fällen und Ihre persönlichen Wünsche juristisch korrekt formulieren.
Nicht nur, wenn Sie bereits an Grunderkrankungen leiden, empfehlen wir zusätzlich ein Gespräch mit dem Arzt Ihres Vertrauens. So können wir die medizinischen Vorgaben juristisch einwandfrei in die Patientenverfügung einarbeiten.
Warum eine notarielle Vollmacht?
Viele wichtige Rechtsgeschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung. Manchmal ist eine notarielle Vollmacht erforderlich, etwa in Grundbuch- oder Handelsregistersachen. Auch sonst bietet die notarielle Vollmacht große Gewähr für die Richtigkeit der Urkunde. So akzeptieren viele Banken keine schriftlichen Vollmachten, wenn Sie nicht prüfen können, wann diese von wem unterzeichnet wurden. Mit der notariellen Vollmacht gehen Sie also auf Nummer sicher. Bedenken Sie: Werden Sie geschäftsunfähig und wird Ihre Vollmacht gebraucht, kann Sie nicht mehr nachgebessert werden. Die Mühe lohnt sich also. Sie entlastet Ihre Angehörigen im Notfall und vermittelt Ihnen das gute Gefühl zu wissen, wer im Fall der Fälle für Sie entscheidet.
Wir sorgen auch für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Die Bundesnotarkammer registriert Ihre Vollmachten zentral und bundesweit. Denn nur eine Vollmacht, von der das Gericht weiß, bewahrt Sie vor einer unerwünschten gesetzlichen Betreuung.
Gerne können Sie uns zur besseren Vorbereitung Ihr Anliegen über unser Online-Formular übermitteln:
Vorsorgevollmacht Online-Formular
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Notarverein e. V.
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